- ad acta
- ad ạc·ta [at'akta] nur in etwas ad acta legen geschr; 1 etwas zu den Akten legen ≈ ↑ablegen (4) <ein Dokument ad acta legen>2 eine bestimmte Angelegenheit als erledigt ansehen <einen Fall, ein lästiges Problem ad acta legen>
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.